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   BAG, 03.01.1955 - 2 AZR 428/54   

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https://dejure.org/1955,311
BAG, 03.01.1955 - 2 AZR 428/54 (https://dejure.org/1955,311)
BAG, Entscheidung vom 03.01.1955 - 2 AZR 428/54 (https://dejure.org/1955,311)
BAG, Entscheidung vom 03. Januar 1955 - 2 AZR 428/54 (https://dejure.org/1955,311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72 Abs. 1 Satz 3
    Arbeitsgerichtsverfahren: Unzulässigkeit der Einlegung einer Divergenzrevision nach erfolgter Klärung der Rechtsfrage durch das Bundesarbeitsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Divergenzrevision - Einlegung der Revision - Bundesarbeitsgericht - Zeitpunkt der Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 224
  • NJW 1955, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 7/50

    Zulässigkeit des Rechtsmittels

    Auszug aus BAG, 03.01.1955 - 2 AZR 428/54
    Indes ist ein solcher Schwebezustand über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels unserer Rechtsordnung nicht fremd; auch die Berufung und die Streitwertrevision in der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht nicht schon in Zeitpunkt des Urteilserlasses, sondern erst im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels fest (§§ 511a Abs. 2 und 546 Abs. 3 mit § 4 ZPO ; RGZ 168, 355; BGHZ 1, 29).
  • BAG, 23.09.1954 - 2 AZR 31/53

    Eingruppierung: Tätigkeitsmerkmale der Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 03.01.1955 - 2 AZR 428/54
    Auf eine etwaige Divergenz mit diesen Urteilen kann sich die Revision aber nicht mehr berufen; denn zur Zeit der Einlegung der Revision, nämlich am 29. September 1954, hatte bereits das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1954 _ 2 AZR 31/53 _ (AP Nr. 1 zu § 3 TO.A) die Nachprüfbarkeit der Eingruppierung von Behördenangestellten in die allgemeine Vergütungsordnung der TO.A bejaht.
  • RG, 10.12.1941 - 1/41

    1. Welcher Zeitpunkt ist für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgebend? 2.

    Auszug aus BAG, 03.01.1955 - 2 AZR 428/54
    Indes ist ein solcher Schwebezustand über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels unserer Rechtsordnung nicht fremd; auch die Berufung und die Streitwertrevision in der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht nicht schon in Zeitpunkt des Urteilserlasses, sondern erst im Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels fest (§§ 511a Abs. 2 und 546 Abs. 3 mit § 4 ZPO ; RGZ 168, 355; BGHZ 1, 29).
  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 66/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Es hat in seiner Entscheidung vom 3. Januar 1955 (BAG 1, 224 = Hueck-Nipperdey-Dietz Nr. 23 zu § 72 ArbGG) auf den Zeitpunkt der Einlegung der Revision abgestellt.
  • BAG, 13.12.1955 - 2 AZR 220/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Divergenz bezüglich Hilfserwägungen

    Da das Buntiesarbeitsgerieht zu dieser Rechts frage jedenfalls im Zeitpunkt der Einlegung der Revision noch nicht Stellung genommen hatte ( BAG 1, 224; vgl. ferner sodar die bisher noch nicht veröffentlichte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 1955 in Sachen 2 AZR 361/55" könnte die Abweichung an sich die Revision zulässig machen. Hier lässt sie sie aber deshalb nicht zulässig werden, 'weil das angefochtene Urteil nicht auf dieser Abweichung beruht ( BAG 1, 18).
  • BAG, 24.09.1976 - 3 AZR 576/76

    Streitwertrevision - Einheitlicher Streitwert für mehrere Klageansprüche -

    Wenn aber ein Gesamtstreitwert erkennen läßt, wie er einen Einzelposten bewertet hat, und-wenn dann nur über diesen Einzelposten in der Revi sionsinstanz gestritten wird, dann muß der Streitwert dieses Klageteils die Revisionsgrenze von 6.000,- DM überschreiten (vgl. BAG 25, 18 [19 ff.] = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision mit zustimmender Anmerkung von Buchner).
  • BAG, 24.02.1982 - 7 AZR 688/79
    Soweit sie beim Bundesarbeitsgericht anhängig geworden sind, kommt ihnen allerdings die Privilegierung des § 72 Abs. 1 Satz 4 ArbGG 1953 zugute, d.h. es ist insoweit auf den Streitwert und nicht auf den Beschwerdewert abzustellen (BAG 25, 18 [19 ff.] = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1953 Streit wertrevision mit zust. Anm. Büchner; vgl. auch BAG AP Nr. 29 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision und AP Nr. 32 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
  • BAG, 30.10.1956 - 3 AZR 513/54

    Salzburger Richtlinien - Dienstordnung für Reichsfinanzverwaltung - Ergänzung der

    In Berücksichtigung des Umstandes, daß das Berufungsgericht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1954? durch die eine Abweichung von Entscheidungen anderer Landesarbeitsgerichte an sich bedeutungslos wurde (§ 72 Abs. 1 Satz 3; vgl. BAG 1, 224), noch nicht gekannt hat, kann bereits deshalb nicht gesagt werden, daß die Zulassung der Revision offensichtlich gesetzwidrig ist.
  • BAG, 16.02.1956 - 3 AZR 250/54

    Divergenzrevision - Eindeutige Bezeichnung - Angabe einer Fundstelle -

    Auf keinen Fall wird die bei Einlegung der Revision am 17 Juni 1954 wegen Divergenz mit Urteilen anderer Landesarbeitsgerichte bestehende Statthaftigkeit der Revision durch die später erfolgte Entscheidung des Bundesarbeatsgerichts wieder beseitigt (BAG 1, 224).
  • BAG, 19.06.1957 - 4 AZR 392/54

    Treu und Glauben - Entgegennahme dauernder Leistungen - Tätigkeitsmerkmale einer

    Der Zwei te Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 3. Januar 1955 - 2 AZR 428/54 - (BAG 1, 224) die Auffassung vertreten, daß die Revision wegen Divärgenz des Berufungsurteils von der Entscheidung eines anderen Landesarbeitsgerichts unstatthaft sei, wenn im Zeitpunkt der Einlegung der Revision das Bundesarbeitsgericht über die streitige Rechtsfrage entschieden habe.
  • BAG, 07.05.1957 - 3 AZR 482/56

    Kündigung eines Schwerbeschädigten

    Denn für die Zulässigkeit der sogenannten Divergenzrevision kommt es darauf an, ob die Divergenz zur Zeit der Ein legung der Revision besteht, und mithin nicht darauf, ob sie zur Zeit der Entscheidung über die Revision durch ein in der Zwischenzeit ergangenes Urteil des Bundesarbeitsgerichts beseitigt war (BAG 1, 224).
  • BAG, 29.05.1956 - 2 AZR 148/56
    bereits entschieden war und das angefochtene Urteil in sei nen tragenden Gründen hiervon abweichtD Es kommt daher auf den Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Urteils an« Auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die in der Zeit nach Erlaß des Urteils des Landesarbeitsgerichts bis zur Einlegung der Revision oder während des Revisionsverfahrens ergeht, kann die Statthaftigkeit der Revision somit nicht mehr gestützt werden», Die Rechtseinheit wird durch die bereits früher ergangene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht in Erage gestellt« Bei" hier zur Entscheidung stehende Eall liegt anders als das im Beschluß des erkennenden Senats BAG 1, 224 ff« ~ 3 ~.
  • BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 1068/79
    Denn die Statthaftigkeit der Revision beurteilt sich hier, da es nicht um Zahlungsansprüche geht und die Vorinstanzen auch keine Aufgliederung des Gesamtstreitwertes von 6.600,-- DM vorgenommen haben (vgl. dazu BAG 25, 18 [19 ff.] = AP Nr. 23 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision; BAG AP Nr. 29 und 32 zu § 72 ArbGG 1953 Streit wertrevision), allein nach § 72 Abs. 1 Satz 4 ArbGG 1953, d. h. nach dem festgesetzten und mangels offenkundiger Fehlerhaftigkeit das Revisionsgericht bindenden Gesamtstreitwert .
  • BAG, 20.01.1955 - 2 AZR 298/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BAG, 31.05.1958 - 2 AZR 28/58

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle bei Kündigung eines Schwerbeschädigten

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